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   VGH Baden-Württemberg, 28.10.1997 - 9 S 2096/96   

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VGH Baden-Württemberg, 28.10.1997 - 9 S 2096/96 (https://dejure.org/1997,9475)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.10.1997 - 9 S 2096/96 (https://dejure.org/1997,9475)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 9 S 2096/96 (https://dejure.org/1997,9475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Genehmigung der Führung eines ausländischen akademischen Grades

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 6 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1983 - 9 S 376/82

    Führen eines im Ausland erworbenen akademischen Grades unter der entsprechenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1997 - 9 S 2096/96
    Jede darüber hinausgehende Auslegung des Gesetzes durch die Beschlüsse der Ständigen Kultusministerkonferenz enthielt also eine teleologische Extension des Gesetzes für Fälle, in denen dessen Zweck eine nur auf die Originalform beschränkte Führungsgenehmigung nicht erforderte (Senatsurteil vom 20.09.1983, DVBl. 1984, 273).

    Dabei kann offen bleiben, ob das Vorliegen aller Kriterien dieser ''Vergleichbarkeit'' von den Verwaltungsgerichten voll nachzuprüfen ist oder ob der zuständigen Fachbehörde bei ihrer Entscheidung ein gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbarer Beurteilungsspielraum zusteht (im letzteren Sinn noch Senatsurteil vom 20.09.1983, a.a.O.; ebenfalls offen gelassen im Senatsurteil vom 28.01.1994 - 9 S 380/91 - und - weil es sich um Landesrecht handelt - im Urteil des BVerwG vom 25.08.1993, Buchholz 421.11 § 2 GFaG Nr. 14; weitere Nachweise bei Prieß, NVwZ 1991, 111 ff.).

    Insgesamt muß jedoch das regelmäßige Anforderungsprofil für die Erlangung des ausländischen Hochschulgrades den regelmäßig geforderten Leistungen für einen baden-württembergischen Hochschulgrad entsprechen (BVerwG, Urteil vom 25.08.1993, a.a.O.; Senatsurteil vom 20.09.1983, a.a.O.; Prieß, a.a.O.).

    Dabei kommt es insbesondere auf Inhalt und Dauer des Studiums und auf die Anforderungen in der Abschlußprüfung an; sehr wichtig ist auch der dafür aufzubringende Zeit- und Arbeitsaufwand (Senatsurteil vom 20.09.1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70

    Freie Entfaltung der Persönlichkeit - Grundrechtlicher Schutz einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1997 - 9 S 2096/96
    § 55b UG löste nach Art. 12 des genannten Änderungsgesetzes vom 12.12.1994 § 2 Abs. 1 GFaG ab, welcher über die Form, in der ein ausländischer akademischer Grad geführt werden durfte, keine ausdrückliche Regelung enthielt, sondern die Entscheidung darüber in das Ermessen der Genehmigungsbehörden stellte (BVerwGE 39, 77/81; ständige Rechtsprechung) und zum ermessenslenkenden Beschluß der Ständigen Kultusministerkonferenz vom 13.05.1985 und zu dessen Bekanntmachung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst vom 14.06.1985 (ABl. dieses Ministeriums S. 245) führte.

    Dieser Gedanke lag schon § 2 Abs. 1 GFaG zugrunde, welcher denselben Zweck verfolgte wie § 55b UG (ständige Rechtsprechung des BVerwG, z.B. BVerwGE 39, 77 und Urteil vom 13.02.1989, NVwZ 1989, 888).

  • BVerwG, 18.06.1987 - 7 B 121.87

    Genehmigung zur Führung eines ausländischen akademischen Grades ("Doctor of

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1997 - 9 S 2096/96
    Daß das Wissenschaftsministerium von der ihm in § 55b Abs. 3 Satz 1 UG erteilten Ermächtigung, eine Durchführungsverordnung zu erlassen, (noch) keinen Gebrauch gemacht hat, läßt die eindeutige und ohne weitere Durchführungsvorschriften anwendbare Gesetzesvorschrift nicht unbestimmt oder unvollziehbar erscheinen (BVerwG, Beschluß vom 18.06.1987, NVwZ 1988, 365; Senatsbeschluß vom 27.02.1996 - 9 S 575/94 - und Senatsurteil vom 22.10.1996, a.a.O.).

    Dadurch wird es dem Gesetzgeber erlaubt, die Anerkennung ausländischer akademischer Grade von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen und ein Genehmigungsverfahren vorzuschreiben (BVerwG, Beschluß vom 18.06.1987, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 13.02.1989 - Bf III 83/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1997 - 9 S 2096/96
    Dieser Gedanke lag schon § 2 Abs. 1 GFaG zugrunde, welcher denselben Zweck verfolgte wie § 55b UG (ständige Rechtsprechung des BVerwG, z.B. BVerwGE 39, 77 und Urteil vom 13.02.1989, NVwZ 1989, 888).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 9 S 380/91

    Ablehnung der Führung des "Master of Science" der Pacific Western University, Los

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1997 - 9 S 2096/96
    Dabei kann offen bleiben, ob das Vorliegen aller Kriterien dieser ''Vergleichbarkeit'' von den Verwaltungsgerichten voll nachzuprüfen ist oder ob der zuständigen Fachbehörde bei ihrer Entscheidung ein gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbarer Beurteilungsspielraum zusteht (im letzteren Sinn noch Senatsurteil vom 20.09.1983, a.a.O.; ebenfalls offen gelassen im Senatsurteil vom 28.01.1994 - 9 S 380/91 - und - weil es sich um Landesrecht handelt - im Urteil des BVerwG vom 25.08.1993, Buchholz 421.11 § 2 GFaG Nr. 14; weitere Nachweise bei Prieß, NVwZ 1991, 111 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 9 S 904/96

    Führen eines ausländischen akademischen Grades - Genehmigungserfordernis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1997 - 9 S 2096/96
    Das alles hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, so daß der Senat gemäß § 130b Satz 2 VwGO insoweit auf die Gründe des angefochtenen Gerichtsbescheids Bezug nehmen kann, zumal sich diese mit der gefestigten Rechtsprechung des Senats decken (Urteile vom 15.10.1996 - 9 S 904/96 - und - 9 S 905/96 - sowie vom 22.10.1996 - 9 S 2573/93).
  • VG Freiburg, 02.03.2016 - 1 K 1511/14

    Verpflichtungsklage ohne vorhergehenden Antrag bei der Behörde - Anerkennung

    Diese Erlaubnis berechtigte nur zur Führung des ausländischen Grades in der Originalform gemäß der Verleihungsurkunde und mit Zusatz der verleihenden ausländischen Hochschule (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.10.1997 - 9 S 2096/96 - juris zur Zulässigkeit dieser Regelung).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2015 - 4 S 1652/15

    Anerkennung einer in der DDR absolvierten Lehrerausbildung

    Rechtlich verbindlich gegenüber anderen Personen als den Konferenzmitgliedern werden sie deshalb stets nur durch die Transformation in Landesrecht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.10.1997, a.a.O.: "nicht "self-executing""; VG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2008 - 18 K 4758/07 -, Juris, m.w.N.), in dessen Rahmen sie dann mittelbar - etwa ermessenslenkend (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.10.1997 - 9 S 2096/96 -, VGHBW-Ls 1998, Beilage 1, B 2) - Bedeutung erlangen können.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 9 S 1999/97

    Führungsgenehmigung für ausländischen Professorentitel - rückwirkende

    § 55b UG gilt auch für Genehmigungsverfahren, die - wie hier - schon vor dem 01.01.1995 durch einen Antrag bei der zuständigen Behörde eingeleitet worden waren, weil anderslautende Übergangsvorschriften im Gesetz fehlen und daher - wie auch sonst bei Verpflichtungsklagen - das im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltende Recht anwendbar ist (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 28.10.1997 - 9 S 2096/96).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1998 - 9 S 2880/96

    Führungsgenehmigung für akademischen Grad

    Diese Vorschriften sind mangels anders lautender Übergangsvorschriften im Änderungsgesetz vom 12.12.1994 auch in den Fällen anwendbar, in denen - wie hier - der Genehmigungsantrag schon vor dem 01.01.1995 gestellt worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats zu § 55 b UG, siehe Urteile vom 15.10.1996 - 9 S 904/96 - und - 9 S 905/96 -, vom 22.10.1996 - 9 S 2573/93 - sowie vom 28.10.1997 - 9 S 2096/96 -).
  • VG Halle, 14.06.2017 - 6 A 129/14

    Erteilung einer Unterrichtsgenehmigung für einen Lehrer mit Abschluss einer

    Rechtlich verbindlich gegenüber anderen Personen als den Konferenzmitgliedern werden sie deshalb stets nur durch die Transformation in Landesrecht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Oktober 1997, a.a.O.: "nicht ?self-executing'"; VG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 2008 - 18 K 4758/07 -, Juris, m.w.N.), in dessen Rahmen sie dann mittelbar - etwa ermessenslenkend (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 1997 - 9 S 2096/96 -, VGHBW-Ls 1998, Beilage 1, B 2) - Bedeutung erlangen können.
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